Statuten des VEP St. Anton

1.       Name

Der Verein Ehemaliger Pfadfinder (VEP) St. Anton vereinigt ehemalige Mitglieder der Pfadfinderabteilung St. Anton, Luzern.

2.       Zweck

  1. Der VEP St. Anton pflegt die Kameradschaft unter den Ehemaligen an 2 Anlässen pro Jahr.
  2. Der VEP St. Anton soll im Bereich seiner Möglichkeiten die Pfadfinderabteilung unterstützen und den Kontakt zu den Aktiven der Abteilung pflegen.
  3. Der VEP St. Anton verwaltet das Archiv der Pfadfinderabteilung.
  4. Der VEP St. Anton verwaltet die Adressen der Ehemaligen der Pfadfinderabteilung.

3.       Organisation

3.1.     Generalversammlung (GV)

Die GV ist das oberste Organ und findet alle zwei Jahre zu Beginn eines Anlasses statt. Anträge müssen dem Präsidenten zehn Tage vor der GV zugestellt werden. Eine ausserordentliche GV kann von 1/10 der Mitglieder oder vom Vorstand 2 Monate vor dem nächsten Anlass verlangt werden. Die Einladung erscheint rechtzeitig per Brief.

Die GV befindet über:

Die GV wählt für die Dauer von zwei Jahren:

Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

Statutenänderungen erfordern eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch Handerheben. Auf Antrag können diese geheim durchgeführt werden.

3.2.     Vorstand

Der Vorstand als ausführendes Organ des VEP St. Anton

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Die Vorstandsmitglieder weisen sich selber die Aufgaben zu und können zu den Verhandlungen den Revisoren und/oder den Archivaren einladen, die beratende Stimme haben.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 des Vorstandes anwesend sind. Für den VEP zeichnet der Präsident mit dem Kassier oder dem Aktuar zu zweit.

3.3.     Rechnungsrevision

Der Revisor prüft die Rechnung und berichtet der GV.

3.4.     Rechnungs- und Revisionsperiode

Als Rechnungsperiode zählt das Kalenderjahr.

Die Revisionsperiode dauert zwei Jahre.

3.5.     Sprachorgan

Das Organ des VEP ist seine Homepage.

4.       Mitgliedschaft

4.1.     Voraussetzungen

Alle Ehemaligen und Aktive der Pfadfinderabteilung St. Anton können Mitglied werden.

4.2.     Rechte und Pflichten

Jedes Mitglied

4.3.     Ein- und Austritte

Eintritte können jederzeit über den Vorstand erfolgen.

Austritte sind schriftlich dem Vorstand auf Ende eines Kalenderjahres mitzuteilen. Vor dem Austritt fällige Beiträge sind zu bezahlen.

Wer den Beitrag trotz Mahnung nicht bezahlt, wird vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen.

4.4.     Ehrenmitgliedschaft

Die GV kann mit 2/3 Mehrheit den Status der lebenslangen Ehrenmitgliedschaft verleihen. Die Ehrenmitgliedschaft muss als Antrag der Mitglieder oder als Traktandum an der GV abgehandelt werden. Die Ehrenmitgliedschaft kann vergeben werden an Mitglieder des VEP die sich durch langjährigen Einsatz und besonderen Eifer im Vorstand ausgezeichnet haben.

Die lebenslängliche Ehrenmitgliedschaft befreit von den jährlichen Beitragszahlungen. Die Teilnahme an den Anlässen bleibt weiterhin fakultativ und an der GV haben die Ehrenmitglieder das normale Stimm- und Wahlrecht.

Durch Antrag oder Traktandum kann an einer GV durch 2/3 Mehrheit den Status des lebenslänglichen Ehrenmitgliedes aberkannt werden. Diese Abstimmung kann auf Antrag geheim durchgeführt werden.

5.       Auflösung des Vereins

Auf Antrag kann die Auflösung des Vereins nur mit 2/3 Mehrheit an einer GV beschlossen werden.

Die auflösende GV bestimmt, wie das Vermögen zu verwenden ist. Es muss der Pfadfinderabteilung St. Anton erhalten bleiben.

6.       Haftung

Für Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

7.       Schlussbestimmungen

Diese Statuten treten nach Annahme an der Gründerversammlung vom 27.06.1992 in Kraft.

Der Präsident: Urs Flückiger
Der Aktuar: Ruedi Richard
Luzern, 27. Juni 1992

geändert an der GV vom 05. Mai 2006
Der Präsident: Patrick Rigert
Der Aktuar: Andreas Steinmann

geändert an der GV vom 12. Mai 2012
Der Präsident: Simon Oehen
Der Aktuar: Andreas Steinmann

letztmals aktualisiert 31. August 2021